Munkája: Der Rechnungsführer nach Anleitung der Gesetze, oder Sammlung der bestehenden allerhöchsten Gesetze und Verordnungen, welche die Verrechnung des Steuer-, Kirchen-, Waisen-, Depositen und Armeninstituts-Vermögens... zum Gegenstande haben. 4 Theile. Skalitz, 1825.
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